Unterhalt kann auch von Einkünften aus Schwarzarbeit stammen

Auch Einkommen aus Schwarzarbeit kann unter bestimmten Vorraussetzungen zu Unterhaltszahlungen verpflichten. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden (Az.: 9 UF 292/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.