Unterhalt: OLG Frankfurt a.M. ändert Selbstbehalt

Die Senate des OLG Frankfurt am Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen.

 

„Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:

 

•Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,

•Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,

•Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen."

 

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