Wer als Erwerbstätiger Unterhalt zahlen muss, darf ab Januar mehr Geld für sich behalten. Das bedeutet für den Staat höhere Kosten.
Unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr von ihrem Geld. Der notwendige Eigenbedarf für Beschäftigte, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wird von 900 Euro auf 950 Euro erhöht, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) mit.
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