Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz IV und Kindergeld

Papa Staat bekommt einen Bonus (*)

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az: 1BvR 3163/09) zur vollen Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV Leistungen, dass Papa Staat einen Bonus zugesprochen bekommt. Während Unterhaltszahlerin-nen und Unterhaltszahler nur das halbe Kindergeld anrechnen dürfen, legitimiert das Bundesverfassungsgericht den Staat sich das volle Kindergeld auf die Hartz IV Leistungen anrechnen zu lassen. Die Argumentation des höchsten deutschen Gerichts, dass Hartz-IV-Leistungen bereits das Existenzminimum der Kinder absichern, halten Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler für wenig überzeugend und in Bezug auf die eigene Situation für ungerecht.

 

„Diese Entscheidung widerspricht dem Familienrecht. Schuldet ein Vater oder eine Mutter einem minderjährigen Kind Unterhalt, so wird das Kindergeld auf den geschuldeten Unterhalt nur zur Hälfte angerechnet. Erst wenn das Kind volljährig ist, kann der/die Unterhaltsschuldner/in das volle Kindergeld in Abzug bringen.“, stellt Caroline Kistler, Fachanwältin für Familienrecht fest. Sie rechnet vor: „Hat ein geschiedener Familienvater mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.800 € zwei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 4 und 10 Jahren, schuldet er Kindesunterhalt von 241 € und 291 €, ihm bleiben am Monatsende 1268 €. Würde das gesamte Kindergeld angerechnet werden, müsste er noch 149 € und 199 € bezahlen. Dem Vater oder der Mutter blieben am Monatsende noch 1452 €, Geld, das betroffene Eltern dringend brauchen für Umgangskosten und für eine angemessene Wohnung, damit der Kontakt und die Betreuung der Kinder aufrecht erhalten bleibt.“

 

Betroffene kritisieren immer wieder die Unterschiede zwischen Familien- und Sozialrecht. „Die Regelung im Sozialrecht kann nicht einfach anders sein als im Familienrecht. Aus fiskalpolitischen Überlegungen heraus mag das zwar verständlich sein, aber Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler fühlen sich ungerecht behandelt.“, erklärt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler. „ Es fällt immer wieder auf, dass Papa Staat sich im Vergleich zu den leiblichen Müttern und Vätern wie eine Rabenmutter beziehungsweise ein Rabenvater verhält, obwohl er doch auch Vorbildfunktion hat.“, stellt er weiter fest.