Väter sind zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet
Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat klar gestellt, dass Eltern ihren Kindern den Umgang nicht verweigern dürfen. Einem Vater, der hohen beruflichen Druck als Begründung anführte, rieten die Richter, seine Prioritäten zu überdenken.
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