Väter von Kuckucks-Kindern bekommen Unterhalt nur noch begrenzt zurück

Wer herausfindet, dass er nicht der biologische Vater seiner Kinder ist, hatte bislang die Möglichkeit, den echten Erzeuger auf Unterhaltsregress zu verklagen. Das bedeutet, dass er die Zahlungen von demjenigen zurückfordern konnte, der eigentlich dazu verpflichtet gewesen wäre – sofern die Mutter den Namen des wahren biologischen Vaters preisgibt. Diese Regel soll sich aber nun ändern.