'Väteraufbruch für Kinder' begrüßt Auskunftsanspruch!

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) begrüßt in einer ersten Stellungnahme das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs: Eine Mutter, die einem Unterhalt zahlenden Partner vorsätzlich den Namen des wirklichen Vaters verschwieg, so dass dieser zahlte, muss nun den bisher verschwiegenen Namen offenbaren. Somit kann nach diesem Urteil ein getäuschter „Zahlvater“ damit Ansprüche an den ihm bisher unbekannten „Realvater“ richten.

Mit diesem Urteil, so der VAfK-Pressesprecher Klaus Gerosa, "hat sich das Gericht des Gleichheitsgrundsatzes der Geschlechter im Grundgesetz erinnert: gerade im Familienrecht gibt es in Abertausenden von Fällen Gerichtsentscheide zuungunsten der oft noch massiv benachteiligten Väter! Dieses Urteil dürfte sich in seinen Auswirkungen auch auf alle Kinder erstrecken, die bisher mit solchen Täuschungen aufwachsen mussten!"

Der VAfK wird das Urteil deswegen genau analysieren, damit dessen Bindungswirkungen in andere defizitäre Familienbereiche hinsichtlich bisheriger Ungleichbehandlungen erkannt und benannt werden können.

Der VAfK, bundesweit der größte Interessensverband für Väter- und Familienrechte bei Trennung und Scheidung, ist deutschlandweit mit über 3.000 Mitgliedern in rund 100 Kreisvereinen aktiv.