Häusliche Gewalt steht derzeit stark im öffentlichen Fokus. Das ist richtig und notwendig. Wo Menschen Gewalt erleben, müssen Schutzmaßnahmen greifen, Hilfen erreichbar sein und Straftaten konsequent verfolgt werden.
Gleichzeitig beobachten wir seit längerem eine Debatte, die häufig mit pauschalen Bildern arbeitet: Männer und Väter erscheinen schnell als Täter, Frauen fast ausschließlich als Opfer. Bei einem Verdacht - oft schon bei der bloßen Behauptung – werden weitreichende Maßnahmen wie Kontaktabbrüche, Umgangsausschlüsse, Sorgerechtsentzug oder zusätzliche Kontrollinstrumente in den Raum gestellt. Wer auf Fehlentwicklungen, auf die Gefahr taktisch eingesetzter Falschbeschuldigungen oder auf die Belastung von Kindern durch vorschnelle Verfahren hinweist, gerät nicht selten selbst unter Generalverdacht.
Gerade diese Zuspitzung hält der Väteraufbruch für Kinder für gefährlich. Sie stigmatisiert viele Väter, erschwert einen sachlichen Blick auf tatsächliche Konfliktdynamiken und gefährdet am Ende sogar die Akzeptanz notwendiger Schutzmaßnahmen. Denn ein Gewaltschutz, der pauschalisiert, überzeugt nicht mehr durch Fairness und Genauigkeit, sondern provoziert Misstrauen.
Aus diesem Grund hat sich die Delegiertenversammlung des VAfK am 9. Mai intensiv mit dem Thema befasst und mit großer Mehrheit die Resolution „Gewaltschutz für alle – Kinder schützen, Einseitigkeit beenden, Rechtsstaat wahren“ verabschiedet. Darin bekennt sich der Verband ausdrücklich zu konsequentem Schutz für Opfer tatsächlicher Gewalt, fordert aber zugleich einen Gewaltschutz, der für alle gilt, Kinder ins Zentrum rückt, wissentlich falsche Beschuldigungen nicht bagatellisiert, Gewaltvorwürfe nicht automatisch mit dem Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung gleichsetzt und Prävention deutlich stärkt. Die Resolution ruft außerdem zur Unterstützung der Petition #GewaltKenntKeinGeschlecht auf.
Der VAfK unterstützt ausdrücklich eine Verbesserung des Gewaltschutzes, wendet sich jedoch gegen eine einseitige und politisch verkürzte Auslegung. Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden. Opfer brauchen Schutz und Unterstützung. Aber ebenso gilt: Kinderschutz und Rechtsstaatlichkeit gehören zusammen. Nicht jeder Vorwurf darf automatisch als bewiesene Tatsache behandelt werden. Nicht jede Eskalation rechtfertigt einen dauerhaften Bruch der Eltern-Kind-Beziehung. Und nicht bestimmte Gruppen von Betroffenen dürfen aus ideologischen Gründen aus dem Schutzsystem herausfallen. Die Resolution fordert deshalb einen Gewaltschutz, der konsequent, differenziert, kindzentriert und rechtsstaatlich ausgestaltet ist.
Wir hoffen, mit dieser Resolution zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen. Wer Gewalt wirksam bekämpfen will, darf weder verharmlosen noch pauschalisieren. Er muss hinschauen, unterscheiden und Lösungen entwickeln, die den Schutzbedürfnissen aller Betroffenen gerecht werden.
Der Väteraufbruch für Kinder steht für einen konstruktiven Austausch jederzeit zur Verfügung.
