Vater kann Umgang erzwingen

Die Verhinderung des Umgangs durch den allein sorgeberechtigten Elternteil verletzt das Recht des Kindes auf den Umgang in erheblichem Maße. Zwar kann der Vater in diesem Fall mit Hilfe eines Gerichts erwirken, den Umgang durchzusetzen, jedoch kann das Gericht deswegen der Mutter nicht das Sorgerecht im Wege der einstweiligen Anordnung entziehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 18. Juni 2010 (AZ: 19 UF 22/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

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