Wird das Jugendamt eingeschaltet, um den Kontakt von Kindern zu ihren Vätern zu regeln, geht es meistens darum, wann, wie lange und vor allem wie oft Kinder und Väter Zeit miteinander verbringen. In einem Fall, der nun vor das Hanseatische Oberlandesgerichts kam, drehte sich alles um die Sprache, die bei diesen Besuchen gesprochen wird. Ein Deutschpole hatte von Stadt Hamburg eine Geldstrafe von 15 000 Euro gefordert.