Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet

So posten auch Eltern nicht selten Bilder von ihren Kindern auf den verschiedenen sozialen Netzwerken. Doch das Hochladen der Bilder kann in der Zukunft auch zu (rechtlichen) Problemen führen. Vor allem dann, wenn die Eltern getrennt leben und somit Rechte Dritter verletzt werden. Dass die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf.