Verstoß gegen Umgangsbeschluss wegen Corona-Pandemie kann saftiges Ordnungsgeld zur Folge haben!

Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter gegen den bestehenden Umgangsbeschluss verstoßen, indem bereits vor dem ersten amtsgerichtlich angeordneten begleiteten Umgang am 04.04.2020 angekündigt wurde, bis Ende April alle Umgangstermine abzusagen. Die Mutter begründete dies mit der „Corona-Situation“. Das Gericht wies die Mutter darauf hin, dass ihre Ausführungen zur globalen Situation und zur aktuellen Situation in Amerika nicht auf Deutschland zutreffen.