Nach einer Trennung stellt sich regelmäßig die Frage, wo die gemeinsamen Kinder leben und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, kommt seiner Unterhaltspflicht bereits durch deren Pflege und Erziehung nach; dafür muss der andere Elternteil Unterhalt für seine Kinder zahlen. Doch was passiert, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsunfähig ist? Können dann die Großeltern in die Zahlungs-Pflicht genommen werden?