Wechselmodell eine gesellschaftliche Notwendigkeit

Nach Auffassung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist ein Paradigmenwechsel im Kindschaftsrecht notwendig. Auf Grund der sozialen Veränderungen sowie der heute schon massiven Probleme der Finanzierung des Sozialstaats ist die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells eine gesellschaftliche Notwendigkeit. „Andere europäische Staaten haben dies schon längst erkannt und die notwendigen Schlüsse daraus gezogen. Bei uns ist jetzt der Gesetzgeber gefordert“, fordert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.