Wechselmodell: Vater muss keinen extra Unterhalt mehr zahlen

Ein Wechsel des Betreuungsmodells kann die Unterhaltspflicht verändern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 5 UF 49/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.