Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz in zwei Fällen wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt:
- Zwei Vätern wurde es in der Schweiz verunmöglicht, gegen die Verlegung des Wohnsitzes ihres Kindes ins Ausland vorzugehen.
- Die jeweils zuständige KESB hatte dem Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen.