Der Lebensgefährte der Kindsmutter hat unter anderem wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Freiheitsstrafe verbüßt. Das Familiengericht hat der Kindsmutter und ihrem Lebensgefährten Weisung zum Schutz des Kindes erteilt. Diese Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof am 23.11.2016: