Weiterer Gesetzentwurf zum Schutz bei häuslicher Gewalt

Betroffene von Gewalt, die mit dem Täter zusammen eine Wohnung gemietet haben, sollen sich künftig einfacher aus dem gemeinsamen Mietvertrag lösen können. Zudem soll eine gewaltbetroffene Person vom Täter verlangen können, dass er für finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstanden sind.