Wenn der Umgang verweigert wird

Wo Eltern nach einer Trennung Kinder abwechselnd betreuen, stellt sich angesichts der Corona-Maßnahmen die Frage: Wird das Umgangsrecht weiterhin gewährt – auch dann, wenn die Eltern in unterschiedlichen Bundesländern leben? Und was gilt, wenn der Unterhalt nicht mehr bezahlt werden kann?