Wenn die Mutter nicht will, wird der Vater nie Vater

Der außereheliche Erzeuger eines Kindes kann nicht erzwingen, dass ihm väterliche Rechte zukommen. Und die Zustimmungspflicht der Mutter fällt erst, wenn das Kind volljährig ist.

Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen umso mehr. Vor allem dann, wenn ein rechtlicher und ein biologischer Vater auftreten. So mancher Seitensprung bleibt nicht folgenlos, ein Kind ist das Ergebnis eines außerehelichen Verhältnisses. Doch wenn die Mutter möchte, dass die Folgen innerhalb der bestehenden Familie bleiben, dann ist das nach der geltenden Rechtslage auch möglich.

 

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