Wenn Eltern ihre Kinder “entführen”

Im einfachsten Fall leben die Eltern getrennt und sind nicht verheiratet. Dann können sie sich das Sorgerecht teilen. Der Richter der Vormundschaft kann dann auf Nachfrage eine Bescheinigung ausstellen, dass ein oder eben auch beide Elternteile das Sorgerecht ausüben. Besitzt das Kind einen Pass, können die Namen beider berechtigter Eltern dort eingetragen werden. Komplizierter wird es allerdings, wenn die Eltern geschieden werden. Der Scheidungsrichter kann das Sorgerecht dann immer nur an ein Elternteil übergeben.