Wenn Kindesmissbrauch und Menschenrechts­verletzungen durch Alleinerziehendenverbände unsichtbar gemacht werden soll

Anhand einer sogenannten „Studie“ wollten Alleinerziehenden-Verbände mit Hilfe von Dr. Wolfgang Hammer rechtsfreie Räume für Missbrauch, frei von staatlicher Kontrolle schaffen und vor allem Väter ausgrenzen. Die heute veröffentlichte Aufarbeitung des Väteraufbruch für Kinder e.V. legt dies nicht nur offen, sondern zeigt anhand von Fakten deutlich, dass sich die aufgestellten Behauptungen, nur Mütter würden im Familienrecht diskriminiert, vollständig widerlegen lassen. Der Väteraufbruch für Kinder spricht sich für eine faktenbasierte Aufarbeitung der Vorgänge sowie einen geschlechtsunabhängigen Schutz von Kindern vor jeder Form von Gewalt aus.

„Hammer wählte selektiv Fälle ausschließlich von Müttern, welche das Ergebnis bereits vorwegnehmen mussten. Er legt in seiner Ausarbeitung „Familienrecht in Deutschland“ mehrfach dar, dass ihm selbst grundlegendes Wissen des Familienrechts fehlt. Er stellt Erkenntnisse, z.B. zur Doppelresidenz (Wechselmodell) oder Eltern-Kind-Entfremdung, teils in einer verschwörungstheoretischen Art dar, was er selbst einräumt“, erklärt Markus Witt, Vorstandsmitglied des Väteraufbruch für Kinder e.V. Mit großem medialem Aufwand wurde Hammers Werk publiziert, von dessen Aussagen wenig übrigbleibt, wenn man einmal hinter die reißerischen Überschriften blickt und diese einem Faktencheck unterzieht. Witt hat dies in einer 80-seitigen Analyse getan und Hammer anhand wissenschaftlicher Quellen widerlegen können.

Ziel Hammers war offensichtlich, für Mütter, welche nach einer Trennung allein erziehen wollen, einen rechtsfreien Raum, unbehelligt von staatlicher Aufsicht durch Jugendamt und Familiengericht, zu schaffen, welcher auch Missbrauch von Kindern ungestraft ermöglichen würde. Hierzu wurde ungeniert die Istanbul-Konvention missbraucht, welche den Schutz von Frauen vor Gewalt fordert, aber keineswegs zum Ziel hat, Gewalt durch Mütter gegen Kinder zu schützen oder zu rechtfertigen.

Gefordert wurde von Hammer auch ein „zurück“ zu grund- und menschenrechtswidrigen Zuständen im Sorgerecht, für die Deutschland in der Vergangenheit bereits vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde und daraufhin die nationalen Gesetze änderte. Klar erkennbares Ziel von Hammer war es, Kindern ein Zusammenleben mit ihren Vätern in allen Fällen, in denen die Mutter dies nicht möchte, unmöglich zu machen. Selbst Partizipationsrechte gem. UN-Kinderrechtskonvention will Hammer Kindern versagen.

Bedient haben sich Hammer und die mit ihm wirkenden Verbände dabei eines einseitigen Täter (Väter) – Opfer (Mütter)-Schemas, welches jegliche differenzierte Betrachtung vermissen lässt. „Hier wurden geschlechtsspezifische Feindbilder konstruiert, welche in Realität so keine Bestätigung finden“, erläutert Witt, der dies anhand zahlreicher Quellen belegen konnte. Gewalttätiges Handeln gegen Kinder sei keine Frage des Geschlechts, sondern ausschließlich des Verhaltens des jeweiligen Elternteils.

Bedenklich ist, dass die beteiligten Alleinerziehenden-Verbände im Wissen um die Mängel aktiv Einfluss auf Politik und Gerichte nehmen. Ein ähnliches Vorgehen konnte bereits in anderen Ländern beobachtet und wissenschaftlich nachgewiesen werden, worauf in der aktuellen Ausarbeitung hingewiesen wird.

Mit der heute vorgestellten Veröffentlichung möchte der Väteraufbruch für Kinder e.V. einen Appell an Fachkräfte und Gesetzgeber richten, den Schutz von Kindern nicht vom Geschlecht, sondern ausschließlich vom Verhalten von Elternteilen abhängig zu machen. Zudem sei es wichtig, dass in Deutschland unabhängige Forschung zum Wohlergehen von Kindern nach einer Trennung ideologiefrei und unabhängig von politischen Einflüssen geführt werden kann. In diesem Bereich hat Deutschland leider noch immer ein massives Defizit. So werden auch die politischen Diskussionen zunehmend ideologie- statt faktengetrieben geführt. Den Kindern, die meist Mama und Papa lieben, ist damit nicht geholfen.