Im Streit um das Sorgerecht haben die Väter meist das Nachsehen. Mit einem am Freitag, 30. März 2012, veröffentlichten Urteil hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe immerhin die Rechte von Vätern dann gestärkt, wenn die Mutter das Kind weder versorgen kann noch will (Az.: 18 UF 266/11). Konkret sprach es einem Vater das Sorgerecht und erweiterte Umgangsrechte zu.