Wer behält die Hausratsgegenstände und die Ehewohnung bei einer Trennung von Ehegatten?

Wenn sich Ehegatten trennen, erfolgt dies nicht selten dadurch, dass einer der Beiden aus der vormals gemeinsamen Wohnung bzw. Haus auszieht. Selbst wenn diese Entscheidung zunächst noch einvernehmlich unter den Ehegatten erfolgt, stellt sich in aller Regel in der Folgezeit dann die Frage, wer welche Haushaltsgegenstände behalten darf und ebenfalls nicht selten kommt es zu Diskussionen, wer letzten Endes endgültig in der ehemaligen gemeinsamen Ehewohnung verbleiben darf.