Kommt ein Kind zur Welt und die Eltern sind zu diesem Zeitpunkt unverheiratet, dann hat dieses Kind zunächst keinen Vater im juristischen Sinne. Der Lebenspartner der Frau hat aber die Möglichkeit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Eine solche Anerkennung ist nur dann auch rechtswirksam, wenn sie von einer Urkundsperson erteilt wird.
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