Zugewinn und gesamtschuldnerische Haftung für ein gemeinsames Darlehen

Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Der Zugewinn, den die Ehegatten jeweils in der Ehe erzielen, wird ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet, z.B. durch Scheidung. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt -so weit, so gut!