Nach einer Trennung, aber auch bei unehelich geborenen Kindern, haben Väter ein sogenanntes Umgangsrecht. Dieses besagt klar, dass ein Kind das Recht darauf hat, beide Eltern zu sehen und sein Leben mit ihnen zu teilen. Im Umkehrschluss heißt das: wenn kein zwingender Grund vorliegt, darf eine Mutter dem Papa des Kindes nicht verbieten, dieses zu sehen und zu sich zu holen.