Es liegt ein neues Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vor, nach dem unter Umständen auch Großeltern zum Unterhalt ihrer Enkel verpflichtet werden können (Beschluss vom 27. Oktober 2021 - XII ZB 123/21). Was das genau für Eltern und Großeltern bedeutet, wollen wir heute erläutern.