Alleinübertragung der elterlichen Sorge wegen fehlendem Kontakt zum Kind?

Heute beschäftige ich mich mit einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 12.05.2020 (13 UF 10/20). Das Gericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob schon deswegen die alleinige elterliche Sorge auf das betreuende Elternteil übertragen werden kann, weil ein Kontakt mit dem Kind seit Jahren nicht bestanden hat.