Arbeitsrecht: „Stillurlaub“ für Väter

Angestellte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter des gemeinsamen Kindes Anspruch auf so genannten „Stillurlaub“. Nationale Regelungen, welche dies Vätern versagen, wenn die Mutter ihres Kindes nicht abhängig beschäftigt ist, verstoßen gegen das Geschlechterdiskriminierungsverbot.