Auslandsreise mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Die Eltern sind geschieden. Sie haben zwei kleine Kinder. Die Kinder leben bei der Mutter. Der Vater hat mit seinen Kindern regelmäßigen Umgang. Für die Sommerferien 2016 hat die Mutter zugestimmt, dass der Vater mit den Kindern in ein Baderesort nach Thailand fährt. Danach waren in Thailand 4 Bombenanschläge zu beklagen – wenige Tage vor dem Abflug der Kinder in den Urlaub. Die Mutter hatte Angst. Sie hat deshalb ihre Zustimmung widerrufen.