Webinar "Elternkommunikation in Konfliktsituationen" am 10. Juli 2024
Besuchsrecht bei Kindern gilt auch in Corona-Zeiten
Corona ist kein Grund, das gerichtlich geregelte Besuchsrecht für ein gemeinsames Kind getrenntlebender Eltern einseitig zu verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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