Bevollmächtigung durch anderen Elternteil kann alleiniges Sorgerecht entbehrlich machen

Beantragt ein Elternteil aus organisatorischen Gründen (ärztliche Behandlungen des Kindes, Schulangelegenheiten) Übertragung des alleinigen Sorgerechts, kann Erteilung einer Vollmacht durch den anderen Elternteil als milderes Mittel die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern.