BGH: Anspruch eines Elternteils auf Auskunft über psycho­therapeutische Behandlung des minderjährigen Kindes gegen Jugendamt bei dessen Inhaberschaft der Gesundheitssorge

Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so kann ein Elternteil nach § 1686 BGB gegen das die Gesundheitssorge innehabende Jugendamt Auskunftsanspruch über die psycho­therapeutische Behandlung des minderjährigen Kindes geltend machen. Der Auskunftsanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht, weil etwa zu befürchten ist, dass das Elternteil Einfluss auf die Behandlung des Kindes nehmen will. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.