Corona ist kein Grund dem nicht betreuenden Elternteil Umgang zu verweigern

Normalerweise dürfen Kinder ihr nicht betreuendes Elternteil regelmäßig besuchen, insbesondere dürfen diese auch am Wochenende übernachten. Doch besteht dieses Umgangsrecht auch in Ausnahmesituationen, wie während einer Pandemie?