Corona-Krise: OLG entscheidet über Umgangsrecht mit Kindern

Dem Entschluss des OLG Braunschweigs vom 20.05.2020 (1 UF 51/20) zufolge führt die aktuelle Situation mit der Corona- Pandemie nicht ausschließlich dazu, dass nur dem betreuenden Elternteil der Umgang mit seinem Kind gewährt werden muss. Dem nicht betreuenden Erziehungsberechtigten dürfe nur der Umgang verweigert werden, wenn beispielsweise wegen Quarantäne, Ausgangssperre oder der Covid 19-Infektion eines Elternteils der Kontakt aus aktuell regelnden oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.