Eine familiengerichtliche Auflage zum Kindesumgang, wonach das Umgangsrecht von der Mutter nur bei Abwesenheit ihres der Pädophilie verdächtigen Ehemanns ausgeübt werden darf, halten einer Prüfung sowohl am Maßstab von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. Art. 6 Abs. 1 GG stand.