Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern

ach einer Entscheidung des OLG Hamm (3 UF 109/13) ist ein deutsches Familiengericht berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet. Hiervon sei im vorliegenden Fall auszugehen.