Eltern müssen Veröffentlichung von Kinderfotos im Netz zustimmen

Urteil des Amtsgericht Menden 03.02.2010 Az.: 4 C 526/09

Das Einstellen von Kinderfotos Dritter auf der Social-Network-Plattform "meinvz.de", auf die jeder über einen einfachen Account Zugriff hat, kann das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person verletzen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erziehungsberechtigten nicht die Veröffentlichung eingewilligt haben.

 

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