Elternteil darf nicht allein über Türkeireise mit Kind im Sommer 2016 entscheiden

Hält ein Elternteil eine Türkeireise mit dem minderjährigen Kind im Sommer 2016 angesichts der politischen Lage begründet für zu gefährlich, darf dem anderen Elternteil nicht gemäß § 1628 BGB die Allein­ent­scheidungs­befugnis über die Reise übertragen werden. Es bleibt daher bei der gemeinsamen Ent­scheidungs­befugnis der Eltern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.