Hält ein Elternteil eine Türkeireise mit dem minderjährigen Kind im Sommer 2016 angesichts der politischen Lage begründet für zu gefährlich, darf dem anderen Elternteil nicht gemäß § 1628 BGB die Alleinentscheidungsbefugnis über die Reise übertragen werden. Es bleibt daher bei der gemeinsamen Entscheidungsbefugnis der Eltern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.