Das Sorgerecht für ihre Kinder steht grundsätzlich den Eltern gemeinsam zu. Ist ein Elternteil an der Ausübung des Sorgerechts gehindert, kann der Familienrichter dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Dafür ist die vollumfängliche Verhinderung des Elternteils erforderlich, dem das Sorgerecht entzogen werden soll. Diese Verhinderung liegt aber nicht allein durch eine große Entfernung des Elternteils von den Kindern vor.
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