Entfernung spielt keine Rolle beim Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht für gemeinsame Kinder kann in vollem Umfang nicht alleine aufgrund der großen Entfernung eines Elternteils gegenüber den Kindern zuerkannt werden.

Das Sorgerecht für ihre Kinder steht grundsätzlich den Eltern gemeinsam zu. Ist ein Elternteil an der Ausübung des Sorgerechts gehindert, kann der Familienrichter dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Dafür ist die vollumfängliche Verhinderung des Elternteils erforderlich, dem das Sorgerecht entzogen werden soll. Diese Verhinderung liegt aber nicht allein durch eine große Entfernung des Elternteils von den Kindern vor.

 

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