Bevor die elterliche Sorge alleine auf einen Elternteil übertragen wird, ist in Erwägung zu ziehen, einem Elternteil durch entsprechende gerichtliche Beschlüsse Teilbereiche des Sorgerechts zur alleinigen Ausübung zu übertragen, sofern nicht ein Elternteil den anderen mittels umfassender Bevollmächtigung in die Lage versetzt hat, Entscheidungen in Bezug auf die Kinder allein zu treffen.