Hartz IV: Getrennt lebende Eltern müssen Kinder-Regelsatz teilen

Getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, bei denen die Kinder zeitweise bei einem der beiden Elternteile leben, müssen sich den Regelsatz der Kinder teilen – so entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.