Hartz IV: Kindesunterhalt mindert Einkommen

Urteil unter Az: B 4 AS 78/10

In einem weiteren Urteil ging es um Unterstützung für Kinder: Zahlt ein Vater Unterhalt für ein getrennt lebendes Kind, so ist dies bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen einkommensmindernd zu berücksichtigen.

 

Das gilt für beim Jugendamt festgelegte Unterhaltszahlungen, unabhängig vom Einkommen, wie das BSG entschied. (Az: B 4 AS 78/10) Im Streitfall bekam ein Arbeitsloser im Schwarzwald eine neue Stelle, bei der er monatlich aber nur knapp 500 Euro netto verdiente.

 

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