Jobcenter muss Familie Fahrtkosten zu inhaftiertem Vater zahlen

Die für das Umgangsrecht anfallenden notwendigen Kosten stellen einen laufenden besonderen Bedarf dar, der vom Jobcenter zu erstatten ist, entschied das Sozialgericht Ulm in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 23. Oktober 2013