Es sei eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes, dass der Vater sein Umgangsrecht mit dem Sohn ausübe, teilte das Gericht in Essen in einem Eilbeschluss mit (Az. L 7 AS 2392/13 B ER). Nach Angaben des Gerichts war der Sohn vor einigen Jahren mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Vater hatte dem nicht zugestimmt.