Kein Anspruch des Kindes auf Idealeltern und optimale Förderung

Die elterliche Sorge über ein Kind, kann nur unter der Voraussetzung einer Kindes­wohl­gefährdung entzogen werden (§ 1666 Abs. 1 BGB). In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass ein Kind keinen Anspruch auf Idealeltern und einer optimalen Förderung hat. Vielmehr gehören die Eltern und deren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.