Keine Übertragung des vorläufigen Sorgerechts wegen Auslandsaufenthalt

Urteil des OLG Nürnberg vom 09.09.2010 (Az.: 11 WF 972/10)

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes kann in der Regel nicht das gesamte Sorgerecht übertragen werden, wenn jemand mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland umziehen möchte. Dadurch werden Fakten geschaffen, die die Angelegenheit praktisch vorwegnimmt und die Grundrechte des anderen Elternteils werden erheblich beeinträchtigt.

 

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