Kinder-Masernimpfung: Uneinigkeit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern

Können sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht über die Impfung der Kinder gegen Masern einigen, muss das Gericht oder die Kindesschutzbehörde im Interesse des Kindeswohls entscheiden. Der Entscheid sollte sich dabei an der Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit zur Durchführung der Masernimpfung orientieren. Vorbehalten bleiben allfällige Kontraindikationen für die Impfung bei den Kindern.