Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Verbreitung von Fotos eines Kindes in sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist. Können sich die Eltern darüber nicht einigen, kann das Sorgerecht in dieser Angelegenheit auf nur einen Elternteil übertragen werden.